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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 16 B 1508/91 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 16 B 1508/91 (https://dejure.org/1991,8878)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausbildungsförderung; Abschlußprüfung; Diplomprüfung; Zulassung zur Abschlußprüfung
Verfahrensgang
- VG Köln, 29.04.1991 - 22 L 432/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 16 B 1508/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1490
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12
Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger …
Besteht eine Abschlussprüfung - wie hier - aus mehreren Teilen, zu denen jeweils gesondert zugelassen wird, und bilden die einzelnen Teile ungeachtet ihrer etwaigen prüfungsverfahrensrechtlich eigenständigen Ausgestaltung bei einer Gesamtbetrachtung eine zeitliche und sachliche Einheit, sind Auszubildende zu der Abschlussprüfung im Sinne des § 15 Abs. 3a Satz 1 BAföG a.F. grundsätzlich zugelassen, sobald sie zu deren ersten Teil zugelassen sind (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 16 B 1508/91 - FamRZ 1991, 1490 ; Roth, Anmerkung zu VGH Mannheim, Urteil vom 4. September 1995 - 7 S 1425/94 - FamRZ 1996, 373 f.; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 4. September 1995 - 7 S 1425/94 - FamRZ 1996, 191; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. Januar 2007 - OVG 6 S 38.06 - juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 23. November 2006 - VG 18 A 288.06 - BA S. 3 ff.;… vgl. ferner Fischer, in: Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., Stand April 2012, § 15 Rn. 32.3). - BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92
BAföG - Abschlußprüfung
Jedenfalls wenn die Zulassung wie hier nicht - wie in dem vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 12. Juli 1991 - 16 B 1508/91 - (FamRZ 1991, 1490) entschiedenen Fall - in Teilschritten mehrfach für einzelne Prüfungsabschnitte erteilt, sondern am Anfang des genannten Zeitraums in einem Bescheid für die Hauptprüfung insgesamt ausgesprochen wird, ist kein Raum für die Auffassung, für die Zulassung zur Abschlußprüfung sei, weil nach § 15 Abs. 3 a Satz 1 BAföG erklärtermaßen die Abschlußphase der Ausbildung gefördert werden solle, an die letzte der im Rahmen des gestreckten Prüfungszeitraums zu erbringenden Prüfungsleistungen anzuknüpfen. - OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10
Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre …
Der Umstand, dass zu den einzelnen Prüfungsteilen gesondert zugelassen wird, nötigt jedoch nicht zu einer einschränkenden Auslegung des § 15 Abs. 3 a Satz 1 BAföG dahingehend, dass es für die darin geforderte Zulassung zur Abschlussprüfung auf die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder - allgemeiner ausgedrückt - auf die Zulassung zum letzten Prüfungsteil ankommt (…so aber: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2007, OVG 6 S 38.06, juris Rn. 4;… VGH Mannheim, Urt. v. 4.9.1995, FamRZ 1996, 191, juris Rn. 19;… Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Juli 2006, § 15 Rn. 32.3; vgl. auch zu dem Sonderfall studienbegleitender Teilprüfungen und einem abschließenden Prüfungsteil: OVG Münster, Beschl. v. 12.7.1991, FamRZ 1991, 1490, juris Rn. 4 f.;… offengelassen: BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, BVerwGE 91, 192, juris Rn. 14). - VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94
Studienabschlußförderung im Falle einer aus zwei Teilen bestehenden Diplomprüfung …
In einem vergleichbaren Fall getrennter Zulassungen für Teile einer Diplomprüfung hat deshalb das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluß vom 12.7.1991 (FamRZ 1991, 1490) bezüglich der Zulassung zur Abschlußprüfung i.S.v. § 15 Abs. 3a Satz 1 BAföG auf die Zulassung zum letzten und abschließenden Prüfungsteil, der aus Diplomarbeit und Kolloquium bestand, abgestellt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1992 - 16 B 2398/92
Ausbildungsförderung
In diesem Zusammenhang beruft sich der Antragsteller zur Stützung seiner Auffassung zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 12. Juli 1991 B 1508/91 - (FamRZ 1991, 1490).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 08.05.1991 - L 2 J 148/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Keine Gewährung einer Hinterbliebenenrente an die frühere Ehefrau bei Unterhaltsverzicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1490 (Ls.)